Parkplatz-Initiative

Die Parkplatz-Politik der Stadt St.Gallen behindert Einwohner und Besucher in ihrer Mobilität, schwächt die Vereins- und Freiwilligenarbeit und schadet dem Gewerbe. Mit der Parkplatz-Initiative soll eine bedarfsgerechte Anzahl öffentlicher und privater Abstellplätze geschaffen werden für Einwohner, Besucher, Gewerbe, Sport, Freizeit und Events.

 

Die Initiative fordert:

Private Parkplätze bei Neubauten und umfassenden Umbauten:

  • Parkbedarf-Regelung für Wohnbauten und Einfamilienhäuser
  • genügend geschützte Veloabstellräume

Öffentliche Parkplätze:

  • Mindestanzahl Altstadt und Innenstadt (oberirdisch)
  • Mindestanzahl Kunden- und Kurzzeitparkplätze Altstadt/Innenstadt (oberirdisch)
  • Mindestanzahl in Wohngebieten, prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl
  • Mindestanzahl bei Bädern, Sport- und Freizeitanlagen
  • Mindestanzahl temporär bei Grossveranstaltungen
  • Mindestanzahl nicht dauervermietete Parkplätze in städtischen Parkgaragen

 

Begründung

In der Stadt St.Gallen findet ein umfassender Abbau von Parkflächen statt. Seit 2010 wurden in der Altstadt und Innenstadt rund 200 öffentlich zugängliche Parkplätze ersatzlos und ohne anderweitig zu kompensieren, aufgehoben (Stand Mai 2025). Abgebaut wird auch die Erweiterte Blaue Zone sowie Parkflächen bei öffentlichen Bädern, Sport- und Freizeitanlagen.

Der Stadtrat erwartet von der Bevölkerung einen rigorosen Umstieg auf ÖV, Velo- oder Fussverkehr. Dazu ist sie aber nicht im gewünschten Umfang in der Lage. Die Folge davon ist, dass immer weniger Menschen in die Stadt St.Gallen kommen. Das Auto wird nicht ersetzt durch ein anderes Verkehrsmittel. Es fährt weiter – es fährt einfach nicht mehr nach St.Gallen.

Geschwächt werden auch Freizeitangebote und Freiwilligenarbeit in Vereinen. Das Vereinsleben findet oft abends statt, wenn das Angebot des öffentlichen Verkehrs reduziert ist. Es müssen Parkplätze nahe Sport- und Freizeitanlagen gesichert werden, um diese Angebote zu erhalten. Bei Grossveranstaltungen sind temporäre Flächen nötig, um Verkehrschaos und Ausweichen in Wohngebiete zu vermeiden.

Ein weiteres Problem ist der Mangel an geschützten Velokellern in den Wohnhäusern. Zwar werden Veloparkplätze auf öffentlichem Grund zur Verfügung gestellt. Dort sind sie jedoch ungeschützt vor Wettereinfluss und Diebstahl. Häuser mit einem Velokeller sind für die Veloförderung unabdingbar.

 

Nach dem Vorbild anderer Gemeinden soll darum ein Parkplatzreglement eingeführt werden, das Vorschriften und Mindestanzahl setzt für:

  • Abstellflächen für motorisierte Fahrzeuge und Velokeller bei Neubauten und umfassenden Umbauten
  • eine Mindestanzahl an öffentlichen Parkplätzen
  • moderate Anzahl oberirdischer Parkplätze in der Innenstadt und Altstadt auf dem Stand von ca. 2015
  • in Wohngebieten prozentualer Anteil Parkplätze Blaue Zone im Verhältnis zur Einwohnerzahl
  • Parkflächen für öffentliche Bäder, Sport- und Freizeitanlagen und Grossveranstaltungen
  • Kurzzeitparkplätze für Kunden der Altstadt und Innenstadt

 

Aktueller Stand:
Überprüfung des Initiativtextes durch den Stadtrat, voraussichtliches Ergebnis Ende August 2025