Parkgebühr-Initiative

Die Parkgebühren in St.Gallen sind preismissbräuchlich, urteilt der Preisüberwacher. Die Stadt erzielte im Jahr 2024 einen unangemessenen Gewinn von 3.7 Millionen Franken. Parkgebühren sollen kostendeckend und nicht gewinnorientiert sein. Mit der Parkgebühr-Initiative werden die Gebühren angepasst.

 

Die Initiative fordert:

  • Gebühr weisse Zone bis maximal CHF 1.50 / Stunde
  • Parkieren kostenlos am Sonntag, mittags und nachts
  • Kurzzeitparkplätze kostenlos
  • Option Bargeldzahlung
  • analoger Bezug von Tageskarten
  • Senkung Gebühr Erweiterte Blaue Zone
  • Senkung Gebühr Polizeiliche Sonderparkierregelung
  • Senkung Gebühr Spezialbewilligungen Sportanlagen

 

Begründung

Ende 2024 erhöhten Stadtrat und Parlament Tarif und Gebührenrahmen für Parkgebühren. Der Preisüberwacher beurteilte diese Anpassung als preismissbräuchlich. Er stellte fest, dass die Stadt im Jahr 2024 einen unangemessenen Gewinn von 3,7 Millionen Franken erzielte und empfahl, die Gebühren um 37% - 59% zu senken. Die Stadt ignorierte dies mit der Begründung, dass sie den motorisierten Individualverkehr auf dem Niveau von 2010 halten will (plafonieren). Der Verkehr geht aber schon seit 2018 zurück. Die Plafonierung ist längst erreicht – es braucht keine weiteren Massnahmen.

Die Stadt will mit Lenkungsmassnahmen das Wachstum des Verkehrs auf nachhaltige Verkehrsmittel umlenken. Solche Lenkungen brauchen eine gesetzliche Grundlage, sie müssen verhältnismässig sein und eine Wirkung erzielen. Verkehrsmessungen der Stadt zeigen aber, dass die Lenkung nicht funktioniert: es bewegen sich immer weniger Menschen in der Stadt. Kundschaft weicht auf Geschäfte ausserhalb der Stadt aus. Anstatt auf den ÖV umzusteigen, wird die Stadt umfahren. Der Preisüberwacher kritisierte auch die hohen Gebühren für Pendler und die Nacht-Parkgebühren. Viele Menschen sind auf ein Auto angewiesen: z.B. Schichtarbeiter, Familien, Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Bewohner ländlicher Gebiete. Auch sind Menschen mit niedrigem Einkommen auf Parkkarten angewiesen, da sie sich keine Garage oder eigenen Parkplatz leisten können. Es ist vielen Menschen nicht möglich, auf ein anderes Verkehrsmittel auszuweichen. Sie werden benachteiligt, die Lenkungswirkung bleibt aus.

Die Parkgebühren müssen daher gesenkt werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Laut Bundesgericht ist es erlaubt, in Städten, wo es ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gibt, für länger als 30 Minuten Parkieren eine Gebühr zu verlangen. Die Gebühren fliessen direkt in die Finanzierung der Parkplätze und sollen lediglich kostendeckend sein. Mit der «Parkgebühr-Initiative» werden die Gebühren angepasst und zeitliche Ausnahmen geschaffen. Auch soll es möglich sein, Parkgebühren bar zu bezahlen und Tageskarten analog zu kaufen.

 

Aktueller Stand:
Überprüfung des Initiativtextes durch den Stadtrat, voraussichtliches Ergebnis Ende August 2025