Bevölkerungsvorstoss Nr. 3

Halbtax Gültigkeit bei Ostwind

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Medienbericht auf stgallen24.ch

Aktueller Stand:
Gesprächstermin mit der zuständigen Kommission (Werkkommission) am Mittwoch 18. Juni 2025

 

Das schweizweit gültige Halbtax-Abonnement gewährt einen Rabatt von 50% für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf Strecken der SBB. Nicht so bei den Tarifverbunden: hier gibt es keinen Rabatt auf Monats- und Jahresabonnemente sowie nur einen kleinen Rabatt von wenigen Rappen auf Kurzstrecken, Einzel-, Tages- und Mehrfahrtenkarten bis zu 2 Zonen.

Das führt jedoch dazu, dass innerhalb einer Stadt das Halbtax kaum noch eine Gültigkeit erlangt, da sich darin nur 1-2 Zonen befinden. Dieser Anreiz ist grundfalsch, wenn man das Ziel erreichen möchte, dass die Leute öfters den öffentlichen Verkehr benutzen.

Die Stadt St.Gallen hat gemäss Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung den politischen Auftrag, eine Verkehrsplafonierung mittels Auffangens des Verkehrswachstums durch einen attraktiven öffentlichen Verkehr und dessen Ausbau zu erreichen.

Seit Inkrafttreten des Reglements für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung im Jahr 2010 haben sich bei der VBSG jedoch weder Passagierzahlen noch die Fahrleistung in Kilometern sonderlich verändert.

Um den politischen Auftrag aus dem Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung zu erfüllen, müsste der ÖV ausgebaut werden – aber was bringt ein Ausbau, wenn der ÖV nicht stärker genutzt wird? Zudem fehlt der Stadt das Geld für einen Ausbau: sie setzt sogar Sparmassnahmen in Form eines Abbaus bei der VBSG ein.

Dass bei den Tarifverbunden das Halbtax nur eine eingeschränkte Gültigkeit erhält, hat auch den Preisüberwacher schon beschäftigt – bisher ohne Erfolg. Die Zonen von Ostwind umfassen auch Verkehrsstrecken, die der SBB gehören. Zudem sind die VBSG ein unselbstständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen, dessen ungedeckte Kosten von Stadt, Kanton und Bund abgegolten werden, während der Tarifverbund Ostwind eine Vereinigung von 30 staatlichen Transportunternehmen ist – darunter auch die SBB selbst und die Postauto AG. Es stellt sich also die Frage, warum ein solcher Verbund bei der Tarifgestaltung die Gültigkeit des Halbtax überhaupt einschränken und in Bezug auf Abonnemente sogar gänzlich verweigern darf.

Stadtrat und Parlament sollen sich darum dafür einsetzen – am besten zusammen mit den anderen Gemeinden, welche dem Tarifverbund angeschlossen sind –, dass Ostwind das Halbtax vollumfänglich anerkennt und für alle Formen von Abo und Billett den Rabatt von 50% gewährt. Dies würde auch die Erreichbarkeit der Stadt aus der Agglomeration stärken und zu einem ökonomischen, ökologischen und sozialen Gewinn für alle führen.