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Stadtstrasse

Die Strasse ist für alle da.

 

Das Projekt «Stadtstrasse» beschäftigt sich kritisch mit der Verkehrspolitik der Stadt St.Gallen.
Wo Bedarf entsteht, reicht es Bevölkerungsvorstösse ein und lanciert Referenden.

Aktuell

Bevölkerungsvorstoss Parkiergebühren – Offenlegung der gesetzl. Grundlage

Download Bevölkerungsvorstoss Nr. 2

Download Medienmitteilung

 

Die Stadt St.Gallen hat im Parkierreglement Gebühren definiert, welche die Kostendeckung übersteigen. Sie begründet dies als Lenkungsmassnahme, die sich aus dem Mobilitätskonzept 2040 ableite. Das Projekt Stadtstrasse stellt die Rechtmässigkeit dieser Parkiergebühren in Frage und reicht, gestützt auf eine Stellungnahme des schweizerischen Preisüberwachers, einen Bevölkerungsvorstoss ein. Dieser fordert die Offenlegung und Begründung der gesetzlichen Grundlage.

Die städtische Rechtssammlung kennt weder Lenkungsmassnahmen noch Lenkungsabgaben. Erwähnungen dazu finden sich lediglich in Dokumenten wie dem Mobilitätskonzept, das jedoch nur eine Vision darstellt. Im «Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung» ist zwar eine Plafonierung des Verkehrsvolumens vorgesehen. Jedoch ist klar definiert, dass diese Plafonierung als Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehr vorzunehmen sei. Lenkungsmassnahmen oder -abgaben sind nicht aufgeführt. Auch das Parkierreglement enthält keine Hinweise darauf, ob die erhobenen Gebühren über die reine Kostendeckung hinausgehen, ob sie eine Lenkungsabgabe beinhalten, wie hoch diese wäre oder wohin sie fliesst.

Der schweizerische Preisüberwacher bestätigte auf Anfrage in seiner Stellungnahme, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, um Parkiergebühren höher als kostendeckend festzusetzen und das Mobilitätskonzept dafür nicht ausreichend sei. Ohne eine gesetzliche Grundlage könnten Gebühren sonst potentiell ohne transparente Kriterien angepasst werden, was zu Bedenken hinsichtlich Willkür führe.

Zitat aus der Stellungnahme des Preisüberwachers

«Gebühren dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen gewissen rechtlichen Grundsätzen genügen, die im öffentlichen Abgaberecht verankert sind. Ein zentraler Grundsatz hierbei ist das Kostendeckungsprinzip, welches besagt, dass Gebühren grundsätzlich die Kosten der entsprechenden Leistung nicht übersteigen dürfen.

(…)

Die Festsetzung von Parkgebühren, die über die blosse Kostendeckung hinausgehen, kann als eine Lenkungsabgabe ausgestaltet werden, sofern diese einer klar definierten Zweckbindung dient, wie beispielsweise der Förderung des öffentlichen Verkehrs oder der Finanzierung von Massnahmen zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs.

(…)

Für die Einführung und Erhebung solcher Abgaben bedarf es spezifischer gesetzlicher Regelungen, die die Erhebung, Höhe und Verwendung der Lenkungsabgaben klar definieren. Ohne solche gesetzlichen Grundlagen könnten die Gebühren potenziell ohne transparente Kriterien angepasst werden, was zu Bedenken hinsichtlich der Willkür führen könnte.

Es ist fragwürdig, ob das aktuelle Parkierreglement der Stadt St. Gallen ausreichend ist, um als gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Lenkungsabgaben zu dienen, da es keine spezifischen Bestimmungen zu deren Erhebung, Höhe oder Verwendung enthält. Das Mobilitätskonzept 2040 bietet zwar strategische Ziele und Massnahmen, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit spezifischer gesetzlicher Regelungen für Lenkungsabgaben.»

 

Bei Bedarf und auf Anfrage stellt Stadtstrasse Medienschaffenden die vollständige Stellungnahme des Preisüberwachers zu.

Stadtstrasse – darum geht es

In der Stadt St. Gallen finden umfangreiche Veränderungen im Bereich Verkehr und Parkierung statt. Zwei städtische Reglemente, die auf den «Stadtklima-Initiativen» von umverkehR basieren, verlangen, dass bis 2032 Strassenflächen von 120'000 m² in Flächen für bevorzugt ÖV, Velo und Fussgänger und 80'000 m² in Grünflächen umgewandelt werden – insgesamt also 200'000 m² Strassenfläche, das ist ein Streifen von 2 km Länge und 100 Meter Breite. Die Stadt strebt in ihrem Mobilitätskonzept 2040 auch eine Verhaltensänderung («Lenkungsmassnahmen») der Bevölkerung an: mittels Einschränkungen für den Individualverkehr, Tempo 30 Zonen, Begegnungszonen, Strassenschikanen und hohen Gebühren für Parkierung und Aufhebung von Parkiermöglichkeiten soll ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder Velo-/Fussverkehr erreicht werden.

Stadtstrasse – was geschehen wird

Die Stadt plant, in der Innenstadt möglichst viele oberirdische Parkplätze aufzuheben. Massive Verkehrsbeschränkungen an Bahnhofstrasse, Poststrasse und oberer Graben befinden sich in der Pipeline. Die Innenstadt wird schwer zugänglich und teilweise gesperrt sein für den motorisierten Individualverkehr. Parkgebühren werden massiv verteuert. Lieferanten von Gewerbetreibenden und Einwohner der Altstadt haben Zufahrtsbeschränkungen oder/und brauchen teure Spezialbewilligungen, was die Geschäftstätigkeiten einschränkt, Kundschaft vergrault und Private in ihrer Mobilität einschränkt. Die Vision der Stadträte im Mobilitätskonzept 2040 wird zu vielen weiteren Einschränkungen der Mobilität führen.

Stadtstrasse – was geschehen ist

Die Stadt betreibt seit 2010 einen Abbau von Parkflächen. In der Innenstadt wurden von 2010 (3'515 PP) bis 2023 (3'121 PP) gesamt 394 öffentliche Parkplätze ohne Kompensation aufgehoben. Kundenverlust, Umsatzeinbussen beim Gewerbe, Wegzug und Schliessung traditioneller St. Galler Geschäfte waren die Folge. Leerstände werden nun mit beliebigen Popup Stores gefüllt. Findet ein neuer Laden Einzug, ist er nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Zwar wird im März 2025 das neue «Parkhaus Central» eröffnen. Weitere Aufhebungen von oberirdischen Parkflächen in der Innenstadt werden diese Kompensation aber teilweise wieder zunichte machen. Die Auswirkungen des langjährigen Parkplatzabbaus sind derweil schwer wieder rückgängig zu machen.

Stadtstrasse – was vergessen ging

1. Dass eine Strasse nicht mehr befahrbar oder ein Parkplatz weg ist, führt nicht dazu, dass das Auto in der Garage bleibt. Es fährt dennoch weiter. Es fährt einfach nicht mehr nach St. Gallen.

2. Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist auch Förderung lokaler/regionaler Verkaufsangebote.  Je näher der Händler am Produzenten, desto weniger Verkehrswege, desto kürzer die Lagerungszeit, desto weniger Verpackung und Abfall. Wird Mobilität zu teuer oder zu umständlich, verlagert sich der Konsum zudem online. Der Onlinehandel ist aber bekannterweise überhaupt nicht umweltfreundlich oder nachhaltig!

3. Die KMU sind das Rückgrat der Stadt. Werden sie geschwächt, fehlen Steuereinnahmen, die für Umweltschutzmassnahmen und Ausbau von Verkehrswegen benötigt werden. Arbeitsplätze gehen verloren, Lehrstellenangebote entfallen – Berufshandwerk kann nicht mehr erlernt und ausgeübt werden. Durch das Lädelisterben wird die Stadt St. Gallen zu einem beliebigen Ort ohne eigenes Profil.

4. Personen mit körperlichen Einschränkungen sind oft auf ein Auto angewiesen. Sie haben erschwerten Zugang und müssen auf ausserstädtische Angebote ausweichen.

5. Kosten für Spezialbewilligungen des Gewerbes werden oft auf die Kundschaft abgewälzt. Produkte und Dienstleistungen verteuern sich darum, was nicht sozialverträglich ist. Auch wo die Stadt selbst Leistungen des Gewerbes bezieht, kann es zu Kostenabwälzungen auf den Steuerzahler kommen.

Stadtstrasse – was nun geschehen soll

Das Projekt «Stadtstrasse» beschäftigt sich kritisch mit der Verkehrspolitik der Stadt St.Gallen. Die Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs und der Parkierung machen Gewerbetreibenden, Handwerkern und Lieferdiensten, aber auch Bewohnern und Besuchern der Stadt zu schaffen.

Ziel des Projekts «Stadtstrasse» war zu Beginn, einen Bevölkerungsvorstoss einzureichen. Mehr als 25 Gewerbetreibende meldeten sich an. Nachdem die Betroffenen befragt wurden, ist klargeworden, dass ein einzelner Bevölkerungsvorstoss nicht ausreicht: dazu sind die Brennpunkte zu vielfältig. Im Rahmen der Befragung hat sich auch herausgestellt, dass die Stadt bei Mitwirkungen und Vernehmlassungen zu wenig oder gar nicht auf Kritik eingeht. Zwischenzeitlich sind über 40 Teilnehmer beim Projekt angemeldet.

Stadtstrasse betreibt seither Recherche- und Öffentlichkeitsarbeit und reicht Bevölkerungsvorstösse ein. Ziel ist, künftig auch Referenden und Initiativen zu lancieren, um auf politischem Weg Änderungen herbeizuführen. Mit einer grossen und aktiven Teilnehmergruppe kann dies erreicht werden: bitte melden Sie sich darum an und helfen Sie mit! Auch Betroffene, die sich einbringen und ihre Erfahrungen mitteilen wollen, können sich untenstehend anmelden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Anmeldung Geschäft

Anmeldung Privatperson

Stadtstrasse – bisherige Aktivitäten

Bevölkerungsvorstoss 2: Offenlegung und Begründung Parkiergebühren gesetzliche Grundlagen

Download Bevölkerungsvorstoss
Download Medienmitteilung 10. Feb. 2025

 

Bevölkerungsvorstoss 1: Unterstützung des Gewerbes in der Altstadt: Parkplätze am Marktplatz

Download Bevölkerungsvorstoss
Download Antwort Bevölkerungsvorstoss Nr. 1
Download Medienmitteilung 02. Juli 2024
Download Medienmitteilung 15. November 2024

 

Referendum gegen die Totalrevision des Taxireglements, neues Reglement über die Personenbeförderung

Download Medienmitteilung 30. Juli 2024
Download Referendumsbogen
Download Medienmitteilung 03. Juli 2024

 

Projekt «Stadtstrasse» lanciert

Download Medienmitteilung 27. Mai 2024